Für Ihre Finanzen
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Jahressonderzahlung
Alle Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und mindestens seit dem 1. Juni beschäftigt sind, haben Anspruch auf eine Sonderzahlung.
Auszubildende und SchülerInnen erhalten ebenfalls eine Jahressonderzahlung, wenn das Ausbildungsverhältnis am 1. Dezember besteht.
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Funktionszulagen
Bei folgenden Tätigkeiten wird Funktionszulage gewährt:
- Hygienebeauftragte
- Palliativ-Care-Beauftragte
- Praxisanleiter
- Qualitätsmanagementbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte für Medizinproduktesicherheit (MPBetreibV)
- Wundmanagementbeauftragte
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Jubiläumszuwendungen
Die Beschäftigten erhalten Jubiläumszuwendungen nach einer ununterbrochenen Tätigkeit in Form von:
- Präsent durch die Einrichtung
- Jubiläumsgeld
- Sonderurlaub